Prüfmittel
Prüfmittel
Die Prüfmittel der Qualitätssicherung werden hierüber als Stammdaten eingepflegt und stellen Gerätschaften dar.
Damit ein Messgerät oder Prüfmittel seine vorgesehenen Aufgaben erfüllen kann, schreibt die DIN folgendes vor:
- einen Prozess für die Überwachung von Prüfmitteln einzuführen
- die Messmittel zu kalibrieren bzw. zu verifizieren
- diese bei Bedarf nachzujustieren
- den Kalibrierstatus festzuhalten
- geeignete Dokumentationen zu allen durchgeführten Überprüfungen anzufertigen
Basisdaten

Innerhalb der Basisdaten ist die Kategorie uns die Abteilung zu wählen.
Geben Sie anschließend die Gerätedaten des Herstellers ein.
Ausgabekennzeichen
Ist das Prüfmittel fest angebracht oder tragbar und räumlich flexibel einsetzbar?
Kalibrierstelle
Es gibt selbst keine Vorgabe, ob eine Organisation Prüfmittel selbst kalibrieren kann oder der Prozess durch ein Kalibrierlabor durchgeführt werden muss. Erforderlich ist aber, dass die Dokumente zur wirksamen Leitung und Lenkung der Prozesse vorliegen.
Prüfung
Die Eichung eine gesetzlich vorgeschriebene und auf nationale Standards verweisende Kalibrierung mit einer entsprechenden Kennzeichnung (Eichstempel) des geprüften Objekts. Eine Prüfung von Messgeräten, für die es keine Eichpflicht nach dem Eichgesetz gibt bzw. die andere gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt, stellt also immer eine Kalibrierung dar. Messgeräte, an deren Messgenauigkeit der Gesetzgeber ein öffentliches Interesse unterstellt, unterliegen deshalb der im Eichgesetz vorgeschriebenen Eichpflicht.
Technische Daten
Hier können technische Daten für den Messbereich (Ober- und Untergrenzen), die Überwachung (Kalibrierzeiten) und die Prüfmittelkosten (Unterhalt des Prüfmittels) eingetragen werden.
